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Wir bieten Ihnen:
- Kompetente Beratung
- Kurzfristige Termine
- Unkomplizierten Kontakt per Telefon oder Email
- Faire Preise
Wir bitten zu beachten, dass wir außerhalb eines gerichtlichen Auftrages gerne unsere Leistungen zum frei verhandelbaren Preis anbieten, da wir immer den individuellen Aufwand berücksichtigen und daher nicht mit pauschalen Preislisten arbeiten.
Die Erstellung von Gutachten, Protokollen oder gerichtlich verwendbarem Material wird grundsätzlich nach dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz), in der dafür festgelegten Honorarklasse, berechnet.
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